Till Groos Fotografie – Biometrische Passbild-Prüfung

Passbilder: Die formalen Anforderungen

Passbilder für deutsche Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) müssen den Vorgaben der Foto-Mustertafel entsprechen, die auf dem internationalen Standard ICAO Doc 9303 beruht. Diese Seite fasst die formalen Anforderungen zusammen. Eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie unter Passbild selbst erstellen und prüfen.

Format und Zuschnitt

  • Das Passbild hat das Format 35 mm Breite × 45 mm Höhe.
  • Der Kopf nimmt eine Höhe von 32 bis 36 mm ein – er füllt also etwa zwei Drittel bis vier Fünftel der Bildhöhe aus.
  • Der Kopf ist mittig positioniert und frontal zur Kamera ausgerichtet.

Hintergrund

  • Der Hintergrund ist einfarbig, hell und neutral (idealerweise hellgrau oder weiß).
  • Es dürfen keine Schatten, Muster oder Objekte im Hintergrund sichtbar sein.

Bildqualität

  • Das Bild ist scharf und über die gesamte Gesichtsfläche klar erkennbar.
  • Die Belichtung ist gleichmäßig – keine Über- oder Unterbelichtung, keine Reflexionen im Gesicht.
  • Der Gesichtsausdruck ist neutral, der Mund geschlossen, der Blick in die Kamera.

Besondere Fälle

Für Babys, Kinder sowie besondere medizinische und religiöse Situationen können abweichende Vorgaben gelten. Informieren Sie sich in diesen Fällen vorab bei der zuständigen Behörde. Die Hinweise auf dieser Website sind keine Rechtsberatung.

Vom Foto zur Prüfung

Unsere Anleitung zeigt anhand stilisierter Beispiele, worauf Sie beim Fotografieren und bei der Sichtkontrolle achten können. Anschließend bewertet die Online-Prüfung die technischen Kriterien Ihres JPG einzeln und bereitet bei ausreichendem Bildrand einen Zuschnitt auf 35 × 45 mm vor.

Professionelle Hilfe bei Unsicherheit

Wenn Sie ein Passbild lieber professionell erstellen lassen möchten oder bei einem Ergebnis unsicher sind, ist Till Groos Fotografie Ihr Ansprechpartner für Passbilder. Die Online-Prüfung ist eine technische Vorprüfung und ersetzt keine verbindliche Entscheidung der Behörde.